Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen:

Schnell und erfolgreich messen

Mit der Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen bzw. der Leckratenbestimmung werden bestehende Gasleitungen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar sicher und einfach überprüft. Sie können die Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit einem Leckmengenmessgerät voll automatisch bei Betriebsdruck durchführen. (Mit dem Dräger P7-TD und Dräger P7-TDX ist die Leckmengenmessung ohne Ausbau des Gaszählers und ohne Gas oder Luft nachzupumpen möglich).

Jeder Betreiber einer Gasanlage ist dazu verpflichtet, die Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen alle 12 Jahre von einem Profi durchführen zu lassen. Das Prüfverfahren ist im DVGW Arbeitsblatt G5952 festgelegt. Für die Leckmengenmessung sind die Dräger P7-TD oder Dräger P7-TDX die idealen Messinstrumente.

Wie wird die Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen sicher durchgeführt?

Der erste Schritt sieht so aus: Das Druck- und Dichtheitsprüfgeräte wird für die Leckratenbestimmung mit der Leitung, z. B. am Prüfstutzen der Gasarmatur, verbunden. Nach einer kurzen Zeit der Stabilisierung wird der Haupthahn an der Gasleitung geschlossen.

Dann startet die Gebrauchsfähigkeitsprüfung. Dabei wird die Leckrate der Gasleitung vollautomatisch gemessen und gleichzeitig übersichtlich im Display angezeigt. Nach erfolgreicher Messung können Sie die Leckrate der Gebrauchsfähigkeitsprüfung direkt ablesen.

Im Zuge der Gebrauchsfähigkeitsprüfung müssen außerdem die Funktionsfähigkeit sowie der äußerlich erkennbare Zustand der Gasanlage geprüft werden – die sogenannte Sichtprüfung laut TRGI.

So wird die Gebrauchsfähigkeit unterteilt:

  • uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit: Leckrate < 1 Liter/Stunde und keinen sichtbaren Mangel
  • verminderte Gebrauchsfähigkeit: Leckrate >= 1 und < 5 Liter/Stunde
  • keine Gebrauchsfähigkeit: Leckrate >= 5 Liter/Stunde

Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen wird im SHK-Handwerk von Heizungsbauern, Installateuren sowie in der Industrie durchgeführt.

Fragen zu Gasleitungsprüfungen

Kaum eine Branche hat so hohe Sicherheitsstandards wie der Gasbereich. Die Vorschriften und Richtlinien z. B. des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs) sind entsprechend streng und erfordern regelmäßige Kontrollen. Bei Trinkwasserinstallationen müssen Dichtheit und Hygiene gewährleistet sein.

TRGI steht für die „Technische Regel für Gasinstallation“ und ist für die Gasinstallation in Gebäuden das wichtigste Arbeitsblatt. Sie beinhaltet Regeln für die Planung, Erstellung, Änderung und den Betrieb von Gasinstallationen mit einem Betriebsdruck bis 1 bar in Gebäuden und auf Grundstücken. Wesentliche Inhalte für die Messtechnik aus Kapitel V und Abschnitt 13 sind drei unterschiedliche Prüfungen (Leitungen bis 100 mbar Betriebsdruck):

  • Belastungsprüfung (Vorprüfung)
  • Dichtheitsprüfung (Hauptprüfung)
  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung (Leckmengenmessung)

Eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre für in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar ist vorgeschrieben. Zudem sollte jährlich eine Sichtkontrolle bei der auf Putz verlegten Leitungsanlage durchgeführt werden.

TRF steht für „Technische Regeln Flüssiggas“ und sind Regeln und Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggasanlagen aus den geltenden Vorschriften und Normen. So legt die TRF eine Druckprüfung und eine Dichtheitsprüfung fest, die unmittelbar vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden müssen. Zudem wird eine wiederkehrende Dichtheitsprüfung für in Betrieb befindliche Leitungen vorgeschrieben.

Die DIN 806-4 ist eine europäische Norm, die die Prüfung von Trinkwasserinstallationen regelt. Sie beinhaltet Empfehlungen und Anforderungen an die Installation von Trinkwasseranlagen innerhalb von Gebäuden und an die Installation von Rohrleitungen außerhalb von Gebäuden. Sie ist auf Neuinstallationen, Umbau und Reparaturen anwendbar.

Das ZVSHK-Merblatt richtet sich an die Dichtheitsprüfung von Trinkwasserinstallationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser. Je nach Werkstoff waren drei Varianten für die Dichtheitsprüfung mit Wasser vorgesehen. Das modifizierte Verfahren ist nun für alle Werkstoffe und Kombinationen von Werkstoffen anwendbar. So ist für die Dichtheitsprüfung mit Wasser das Prüfverfahren B nach DIN EN 806-4 maßgeblich. Zudem verlängert sich nach dem aktuellen Merkblatt die Prüfzeit, um auch kleinste Leckagen bei der Dichtheitsprüfung zu erkennen. Weiterhin ist die Dauer für das Prüfverfahren mit Druckluft oder inerten Gasen ausgeweitet.

Die DIN EN 1610 ist die Grundnorm für die Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen. Bei der Prüfung von Abwasserleitungen mit Luft, ist die Prüfdauer abhängig von Prüfverfahren, Werkstoff und Rohrdurchmesser.

Das Arbeitsblatt G 459/I bezieht sich auf die Planung und Errichtung von Hausanschlüssen für die Gasversorgung bis 4 bar Betriebsdruck. Die Druckprüfung ist vor der Inbetriebnahme entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 469 durchzuführen.

Die Druckprüfung Hausanschlussleitung können Sie mit dem Dräger P7-TDX oder dem Dräger P7-TD durchführen.

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