Abgasanalyse an Heizungsanlagen

So wird Abgasmessung leicht gemacht

Läuft bei Ölheizung und Gasheizung alles wie es soll? Machen Sie den Test. Feuerungsstätten in Betrieben müssen regelmäßig auf ihren Emissionsausstoß und die Effizienz überprüft werden. Regelwerke dazu sind die BImSchV und die KÜO.

Für die Abgasanalyse an Heizungsanlagen sind Sie mit den Abgasmessgeräten von Dräger bestens ausgestattet. Das Dräger FG4200 und das FG7500 bieten hervorragende Messeigenschaften und komfortable Bedienung.

Wie wird die Abgasanalyse an Heizungsanlagen sicher durchgeführt?

Zu Beginn der Abgasmessung wird die Verbrennungslufttemperatur gemessen. Das kann entweder über einen Verbrennungsluftfühler oder wahlweise über die Gasentnahmesonde erfolgen. In Luft-Abgas-Systemen im Ringspalt der Zuluftversorgung, bei atmosphärischen Feuerungen in der Raumluft. Für die Berechnung von Wirkungsgrad und Abgasverlust ist die Verbrennungslufttemperatur unbedingt notwendig.

Im Anschluss an diese Ermittlung wird die Gasentnahmesonde ins Abgasrohr eingeführt. Im nächsten Step erfolgt die Kernstromsuche, bei der im Abgasstrom nach den heißesten Gasen mit dem niedrigsten Sauerstoffgehalt gesucht wird. Ist der Kernstrom gefunden, beginnt die eigentliche Messung und Abgasanalyse an der Heizungsanlage.

Dazu werden die gemessenen, stabilisierten Werte gehalten und können anschließend weiterverarbeitet werden, z. B. zum Ausdrucken oder zur Dokumentation. Erfolgt die Abgasmessung gemäß der1. Bundesimmissionsschutzverordnung, wird anstelle der Abgassonde eine Mehrlochsonde verwendet, die eine homogene Gasentnahme auf dem gesamten Querschnitt des Abgasrohrs erlaubt. Darüber hinaus werden hierbei Mittelwerte über einen Zeitraum von 30 Sekunden gebildet.

Die Abgasmessung der Heizungsanlage gehört im SHK-Handwerk, bei Heizungsbauern, Installateuren, Schornsteinfegern sowie in der Industrie zum Arbeitsalltag.

Fragen zur Abgasmessung

Bei dem Verbrennungsprozess entstehen Schadstoffe. Viele Luftinhaltsstoffe sind oberhalb bestimmter Konzentrationen schädlich für Mensch und Tier, sie greifen aber auch Pflanzen, Gewässer, Böden sowie Bauwerke und Materialien an. So kann bei unvollständiger Verbrennung Kohlenmonoxid (CO) entstehen, das in höheren Konzentrationen als Atemgift wirkt.

Die 1. BImSchV und die KÜO legen fest, welche Schadstoffkonzentrationen und Abgasverluste bei der Abgasanalyse zulässig sind.

Die 1. BImSchV ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 26. Januar 2010.

Mit dieser Verordnung soll u.a. ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemission aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. So regelt sie den zulässigen Schadstoffausstoß und Abgasverlust für kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Feuerungsanlagen dürfen demnach bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht überschreiten und müssen die Vorgaben für den feuerungstechnischen Wirkungsgrad einhalten.

Zur Messung gem. den Vorgaben der 1. BImSchV an Feuerungsanlagen bieten wir Ihnen folgende Produkte:

Dräger FG7500
Dräger EM200plus

 

KÜO steht für die Kehr- und Überprüfungsordnung und dient dem Brandschutz und der Sicherheit von Betreibern von Feuerungsanlagen. Sie enthält Definitionen über die Art der zu prüfenden Anlagen, Zeiträume und Grenzwerte, die bei der Überprüfung einzuhalten sind.

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