Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen:

Absolute Sicherheit in wenigen Schritten

Die Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen (nach DIN EN 1610) wird bei neuen und sanierten Abwasserleitungen- und -kanälen in Gebäuden angewendet. Da sind verlässliche Messungen gefragt – denn eine Undichtigkeit kann dazu führen, dass Grundwasser und Boden verschmutzt werden und sich Krankheiten ausbreiten.

Für die Abwasserdichtheitsprüfung haben Sie mit dem Dräger P7-TDX das passende Messinstrument an der Hand.

Wie wird die Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen sicher durchgeführt?

Bei der Abwasserdichtheitsprüfung mit Luft (Verfahren L) ist der Startdruck, der den erforderlichen Prüfdruck um 10% überschreitet, zunächst für einige Minuten aufrechtzuhalten. Im Anschluss daran wird der Prüfdruck gemäß Prüfverfahren LC (100 mbar) oder LD (200 mbar) eingestellt. Ist bei beiden Prüfverfahren der gemessene Druckabfall geringer als 15 mbar, entspricht die Rohrleitung den Anforderungen.

Bei der Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen wird die zu prüfende Abwasserleitung durch einen Druckschlauch via Pneumatikschnellkupplung mit dem Druckeingang des Messgerätes verbunden. Und schon startet die Abwasserdichtheitsprüfung. Der Prüfdruck wird zunächst auf das 1,1-fache erhöht. Anschließend geht’s in die Stabilisierungsphase.

Nach Ablauf der Stabilisierungszeit wird der Druck auf Prüfdruck reduziert. Jetzt beginnt die eigentliche Prüfzeit. Wird bei der Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen ein Druckverlust über 15 mbar festgestellt, weist das auf eine Undichtigkeit hin.

Wählbare Werkstoffe und Prüfverfahren sind:

  • Beton trocken LC 100 mbar = Trockene Betonrohre
    Prüfverfahren LC (100 mbar)
  • Beton trocken LD 200 mbar = Trockene Betonrohre
    Prüfverfahren LD (200 mbar)
  • Beton feucht LC 100 mbar = Feuchte Betonrohre und alle anderen Werkstoffe
    Prüfverfahren LC (100 mbar)
  • Beton feucht LD 200 mbar = Feuchte Betonrohre und alle anderen Werkstoffe
    Prüfverfahren LD (200 mbar)

Die Abwasserdichtheitsprüfung wird im SHK-Handwerk, von Rohrsanierern, Installateuren sowie in der Industrie und Stadtwerken angewendet.

Fragen zu Gasleitungsprüfungen

Kaum eine Branche hat so hohe Sicherheitsstandards wie der Gasbereich. Die Vorschriften und Richtlinien z. B. des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs) sind entsprechend streng und erfordern regelmäßige Kontrollen. Bei Trinkwasserinstallationen müssen Dichtheit und Hygiene gewährleistet sein.

TRGI steht für die „Technische Regel für Gasinstallation“ und ist für die Gasinstallation in Gebäuden das wichtigste Arbeitsblatt. Sie beinhaltet Regeln für die Planung, Erstellung, Änderung und den Betrieb von Gasinstallationen mit einem Betriebsdruck bis 1 bar in Gebäuden und auf Grundstücken. Wesentliche Inhalte für die Messtechnik aus Kapitel V und Abschnitt 13 sind drei unterschiedliche Prüfungen (Leitungen bis 100 mbar Betriebsdruck):

  • Belastungsprüfung (Vorprüfung)
  • Dichtheitsprüfung (Hauptprüfung)
  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung (Leckmengenmessung)

Eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre für in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar ist vorgeschrieben. Zudem sollte jährlich eine Sichtkontrolle bei der auf Putz verlegten Leitungsanlage durchgeführt werden.

TRF steht für „Technische Regeln Flüssiggas“ und sind Regeln und Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggasanlagen aus den geltenden Vorschriften und Normen. So legt die TRF eine Druckprüfung und eine Dichtheitsprüfung fest, die unmittelbar vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden müssen. Zudem wird eine wiederkehrende Dichtheitsprüfung für in Betrieb befindliche Leitungen vorgeschrieben.

Die DIN 806-4 ist eine europäische Norm, die die Prüfung von Trinkwasserinstallationen regelt. Sie beinhaltet Empfehlungen und Anforderungen an die Installation von Trinkwasseranlagen innerhalb von Gebäuden und an die Installation von Rohrleitungen außerhalb von Gebäuden. Sie ist auf Neuinstallationen, Umbau und Reparaturen anwendbar.

Das ZVSHK-Merblatt richtet sich an die Dichtheitsprüfung von Trinkwasserinstallationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser. Je nach Werkstoff waren drei Varianten für die Dichtheitsprüfung mit Wasser vorgesehen. Das modifizierte Verfahren ist nun für alle Werkstoffe und Kombinationen von Werkstoffen anwendbar. So ist für die Dichtheitsprüfung mit Wasser das Prüfverfahren B nach DIN EN 806-4 maßgeblich. Zudem verlängert sich nach dem aktuellen Merkblatt die Prüfzeit, um auch kleinste Leckagen bei der Dichtheitsprüfung zu erkennen. Weiterhin ist die Dauer für das Prüfverfahren mit Druckluft oder inerten Gasen ausgeweitet.

Die DIN EN 1610 ist die Grundnorm für die Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen. Bei der Prüfung von Abwasserleitungen mit Luft, ist die Prüfdauer abhängig von Prüfverfahren, Werkstoff und Rohrdurchmesser.

Das Arbeitsblatt G 459/I bezieht sich auf die Planung und Errichtung von Hausanschlüssen für die Gasversorgung bis 4 bar Betriebsdruck. Die Druckprüfung ist vor der Inbetriebnahme entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 469 durchzuführen.

Die Druckprüfung Hausanschlussleitung können Sie mit dem Dräger P7-TD oder Dräger P7-TDX durchführen.

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